Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen unterliegen dieser Testpflicht. Es wird bis auf Weiteres dreimal wöchentlich getestet. Die Maskenpflicht fällt aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben ab dem 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen weg. Seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird weiterhin dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.
(Quelle: Pressemitteilung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 29.03.2022)
Hier stehen die aktuellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Stand: 29.03.2022) als PDF zum Herunterladen bereit.